Formpflicht bei der syndikatsvertraglichen Vereinbarung einer Kapitalerhöhung (GesRZ 2021, 86, Linde Verlag)
Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer GmbH untereinander und im Verhältnis zur GmbH werden häufig auch außerhalb des – eigentlich dafür vorgesehenen – Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Grund liegt häufig in der Vertraulichkeit, denn anders als Gesellschaftsverträge sind Gesellschaftervereinbarungen (wie zB Syndikatsverträge) nicht öffentlich in der Urkundensammlung des Firmenbuchs zugänglich. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass solche Vereinbarungen rein schuldrechtlich wirken.