Alles beim Alten – Kein neuer Rechtsrahmen für den Kfz-Sektor und Exkurs zu den Sonderbestimmungen in Österreich (ÖZK 2023, 3 Heft 1)
Nach einer über vier Jahre andauernden Konsultation mit Stakeholdern von Industrie und Handel hat die Europäische Kommission ("EK") am 30.6.2022 den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Kfz-GVO, die am 31.5.2023 ausgelaufen wäre, und den Entwurf einer Mitteilung mit gezielten Aktualisierungen der Ergänzenden Leitlinien mit Fokus auf fahrzeuggenerierte Daten vorgestellt. Die bestehende Kfz-GVO soll um fünf Jahre unverändert verlängert werden.