FDI-Screening in der Europäischen Union 4.0
Die Europäische Kommission hat ihren vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union veröffentlicht. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Trends.
Am 17. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) ihren Vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in der Union (der „Bericht“), der das Jahr 2023 abdeckt. Wir haben die zentralen Informationen zusammengestellt und sie den Daten aus Österreich, soweit diese verfügbar waren, gegenübergestellt:
1. Allgemeine Entwicklung
Die weltweiten FDI-Nettozuflüsse nahmen das zweite Jahr in Folge ab. Für die EU-27 stiegen die FDI-Nettozuflüsse im Vergleich zum Vorjahr. Der globale Abwärtstrend spiegelt sich jedoch auch in den Transaktionszahlen wider: Erwerbe durch ausländische Investoren ließen bereits im Jahr 2022 nach (-5,4%), ebenso im Jahr 2023 (-13%).
2. Einführung von Überprüfungsmechanismen in den Mitgliedstaaten
Wie erwartet, tragen die Bemühungen der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten zur Einführung von FDI-Überprüfungsmechanismen zu ermutigen, Früchte: Während zum Zeitpunkt der Vorlage des Vorschlags für eine EU FDI Screening Verordnung durch die Kommission im Jahr 2017 nur 11 Mitgliedstaaten über ein (sektorspezifisches oder breiter angelegtes) FDI-Regime verfügten,1 haben im Jahr 2023 24 Mitgliedstaaten einen Überprüfungsmechanismus. Die übrigen drei (Kroatien, Zypern und Griechenland) haben ein Konsultations- oder Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
3. Top 5 Herkunftsländer ausländischer Investoren
Wie in den Vorjahren waren die USA im Jahr 2023 der wichtigste ausländische Investor in der EU-27, gefolgt vom Vereinigten Königreich und den Offshore-Finanzzentren (OFCs), der Schweiz und Kanada. Ein Vergleich mit Österreich zeigt ein ähnliches Bild.
4. Top 5 Zielländer für ausländische Erwerbe
Die Zahl der ausländischen Transaktionen in die EU war in den meisten Mitgliedstaaten 2023 im Vergleich zu 2022 rückläufig, mit wenigen Ausnahmen (wie Polen, Finnland und Irland).
5. Entscheidungen über FDI-Fälle
Die Art der Entscheidungen über FDI-Fälle in der EU und in Österreich zeigen vergleichbare Ergebnisse.
6. Sektorale Aufschlüsselung aller Mitteilungen an den EU-Kooperationsmechanismus („EUKM“)
Ein zuverlässiger direkter Vergleich der wichtigsten Zielsektoren in der EU und in Österreich ist nicht möglich, da unterschiedliche Kategorien als Referenz herangezogen werden. Es ist jedoch deutlich, dass ein Starker Fokus auf dem Sektor „Informationstechnologie“ liegt.
7. Die wichtigsten Erkenntnisse
- Mehr als ein Drittel aller Anmeldungen im Jahr 2023 betreffen Transaktionen, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden.
- Die EU-Kommission hebt die steigende Zahl der dem EUKM gemeldeten Fälle hervor (+67 Transaktionen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022). Sie stellt jedoch auch fest, dass sieben Mitgliedstaaten für 85% aller Mitteilungen an den EUKM verantwortlich zeichnen.5
- Die regulatorische Fragmentierung im Hinblick auf die nationalen FDI-Regime ist nach wie vor ein Problem. Die nationalen Überprüfungsmechanismen unterscheiden sich durch ihren Anwendungsbereich (z. B. erfasste Arten von Tätigkeiten und Wirtschaftszweige), die Verfahrensvorschriften und die Fristen (z.B. die für das Auslaufen des EUKM erforderliche Zeitspanne, die Dauer der Überprüfung durch die nationalen Behörden, gesetzliche Fristen oder Aussetzung des Verfahrens bei Informationsersuchen).
1 Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erster Jahresbericht über das Screening ausländischer Direktinvestitionen in der Union, KOM(2021) 714 endgültig. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Screening von ausländischen Direktinvestitionen in die Union und ihre Mitgliedstaaten, SWD(2021) 334 endgültig.
2 Diese Daten basieren auf einer parlamentarischen Anfrage und einer Antwort des BMAW und decken den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 30. November 2023 ab.
3 Diese Daten beruhen auf dem zweiten Tätigkeitsbericht des BMAW und decken den Zeitraum vom 25. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 ab.
4 Diese Daten beruhen auf einer parlamentarischen Anfrage und einer Antwort des BMAW und umfassen den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 30. November 2023.
5 Wie in den vergangenen Jahren gehört dazu auch Österreich - dieses Jahr gemeinsam mit Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Rumänien und Spanien.